Wohnungseigentümergemeinschaft- (WEG-) Verwaltung
Leistungskatalog für WEG Verwaltung
Die Grundleistungen der in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Wir übernehmen die Aufstellung eine jährlichen Wirtschaftsplanes und Verteilung nach Kostenart, gemäß § 28 WEG, sowie das Erstellen von Jahresabrechnungen über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Wir führen Eigentümerversammlungen durch und fertigen entsprechende und Niederschriften. Ebenso wird die Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten erledigt.
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht.
Wir werden Verträge für die Gemeinschaft Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft vornehmen.
Zudem unterliegt uns die Überwachung der Dienstkräfte, sowie die Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.
Weiter übernehmen wir die Geldverwaltung, inklusive der Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten)sowie das Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Ihrer Wahl.
Wir managen die Rechnungskontrolle und –anweisung, d.h. die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.
Unsere Buchführung beinhaltet das Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen; Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; Mitbuchen der Bankbewegungen; Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft; Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Öffentlichen Belangen, im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum werden durchgeführt, zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen. Eine optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
Wir bereiten Auftragsvergaben vor und sprechen entsprechende Empfehlungen aus, für die Bereiche der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Selbstverständlich leiten wir in dringenden Fälle Sofortmaßnahmen ein, wie bei Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
Letztlich veranlassen wir Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV).
Mit enthalten ist auch die Allgemeine Verwaltung, also Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Wir bieten darüber hinaus selbstverständlich auch Besondere Leistungen, je nach Bedarf und Wunsch Ihrerseits, welche zu einzelnen festzulegenden Konditionen abgerechnet werden.
